Nachfolgend wird zu zwei Daten aus dem Jahre 1959 der schon damals bestehende Widerstand gegen die geplante Ortsumgehung dokumentiert.
26.06.1959 | Verhandelt zu Avenwedde. Erörterung des Antrags des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe- Straßenbauverwaltung in Münster auf Erlass eines Beschlusses über die Duldung von Vorarbeiten nach des Enteignungsgesetzes / hier: Vermessung des geplanten Neubaues im Zuge der L.I.O. 7881 Von 18 befragten privaten Grundstückseigentümern (17 aus Avenwedde, 1 aus Senne I ) lehnen 14 die Genehmigung von Vermessungsarbeiten auf ihrem Grundstück ab. 82% sind somit dagegen. |
23.07.1959 | Gemäß §5 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 … wird hiermit angeordnet …, dass die Grundstückseigentümer das Betreten … ihrer Grundstücke … zu dulden haben. Detmold, den 23. Juli 1959, Der Regierungspräsident. |
Die gesamte Historie ist unter Geschichte der Umgehungsstraße zu finden.